Vor allem Besitzer von Photovoltaikanlagen sind betroffen:
Die Anlage wird zur Einspeisung des erzeugten Stroms nach dem EEG an das Netz angeschlossen. Wenn die Sonne einmal nicht scheint, kann es jedoch sein, dass Anlagenüberwachung,
Wechselrichter und andere Komponenten Strom verbrauchen. Trotz minimaler Strommengen kommt daher plötzlich eine Rechnung des Grundversorgers: Allein für die Möglichkeit eines
Stromverbrauchs wird die Grundgebühr für den Zähler von rund 60 bis 100 € pro Jahr oder mehr in Rechnung gestellt. Selbst bei Wechsel zu einem Stromanbieter mit sehr geringen Grundgebühren kommt
der Anlagenbesitzer kaum unter 40 € im Jahr - über die übliche Laufzeit einer EEG-Anlage sind das 800 €.
Der Zähler steht jedoch still, oder bewegt sich nur minimal vorwärts. Für den Nullverbrauch (rund 0 kWh) oder einen minimalen Verbrauch (< 10 kWh pro Monat) fallen gar keine oder jedenfalls
weniger Kosten an, als für Zählung und Abrechnung.
Das ist um so unsinniger, als der Stromanschluss zum Zweck der Einspeisung ohnehin vorhanden ist und der Anlagenbetreiber einen Einspeisezähler bereithält, manchmal auch einen (etwas teureren) Zweirichtungszähler.
Wir sammeln daher Betroffene und gehen gemeinsam hiergegen vor.
Nachdem etwa Ostern 2016 die nötige Teilnehmerzahl erreicht wurde, haben wir eine umfassende Information für alle Teilnehmer mit rechtlichen Argumenten, Rat und Textbausteinen zum Vorgehen in verschiedenen Konstallationen zusammengestellt. Die Teilnehmer, die ihren Beitrag (siehe rechts) bezahlt haben, haben diese Information bereits erhalten.
Wenn Sie noch teilnehmen wollen, ist das jederzeit möglich.
Die Anmeldung finden Sie hier.
Sie erhalten dann zunächst eine Begrüßung mit der Anforderung Ihres Beitrages und nach dessen Eingang die Erstinformation im jeweils aktuellen Stand.
Weitere Teilnehmer sind wichtig!
Denn die eingenommenen Beiträge fließen auf ein Treuhandkonto, aus dem die Kosten für unsere laufende Arbeit und etwaige Musterverfahren beglichen werden. Nur wenn hier weitere Mittel eingehen, können wir
Genauere Informationen finden Sie hier.
Wir bedanken uns bei den uns unterstützenden Vereinen
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.
Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.
Deutscher Solarbetreiber-Club e.V.
Bei Fragen tragen Sie sich rechts mit Ihrer Email-Adresse ein oder kontaktieren Sie unsere
Hotline Nullverbrauch 0721 570409340.
NUEMANN + SIEBERT LLP Rechtsanwälte
Das Problem:
Die Lösung:
keine individuelle Beratung, aber
Ihr Beitrag:
Ihre Sicherheit:
Ich möchte mich nicht anmelden, sondern habe nur folgende Frage zum Solidarfonds Nullverbrauch: